
In gsetzlich vorgeschriebener Form auszuführende Bekanntgabe eines Schriftstückes an eine bestimmte Person. Der Begriff ist in § 166 Absatz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) legal definiert. Zuzustellen sind beispielsweise: die Klageschrift an den Beklagten (§ 271 ZPO) der Mahnb...
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